1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 7. März 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/ Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene medizinische und erwerbliche Abklärungen. Nach mehrfacher Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 7. Juni 2022 rückwirkend ab dem 1. November 2021 eine ganze Invalidenrente zu. 2. 2.1. Am 11. Juli 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte Folgendes: