4.2.2. In dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Schreiben vom 27. Juli 2022 (Eingabe vom 29. Juli 2022) führte Dr. med. dent. B. zudem aus, dass der Zahn 47 der Beschwerdeführerin bis zum Ereignis vom 22. November 2021 beschwerdefrei gewesen sei. "Von daher" bestehe aus seiner Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis vom 22. November 2021 und der klinischen Situation. Des Weiteren zitierte er nochmals seine Stellungnahme vom 4. März 2022.