2.3. Die Beschwerdeführerin reichte mit Eingabe vom 29. Juli 2022 einen Bericht von Dr. med. dent. B., Q., vom 27. Juli 2022 zu den Akten. 2.4. Mit Replik vom 10. August 2022 hielt die Beschwerdeführerin an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. -3- 2.5. Die Beschwerdegegnerin hielt mit Duplik vom 2. September 2022 am Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest. 2.6. Mit weiterer Eingabe vom 21. September 2022 wiederholte die Beschwerdeführerin ihren Standpunkt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: