2. Eventualiter sei seitens des angerufenen Gerichtes ein Gerichtsgutachten zu erstellen. 3. Eventualiter sei die Causa an die Beschwerdegegnerin zwecks Erhebung eines rechtsgenüglichen medizinischen Sachverhaltes zurückzuweisen. 4. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 5. Eventualiter sei die Causa an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 6. Alles unter Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. Juli 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.