"Sie können uns innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens Ihre allfälligen Bemerkungen zur Wahl der Ärzte sowie zu den im beigefügten Dokument erwähnten Fragen zukommen lassen. Ohne Ihre Rückmeldung innerhalb der genannten Frist gehen wir davon aus, dass Sie der Untersuchung durch die genannten Ärzte und dem Fragebogen zustimmen." Damit ist die Beschwerdegegnerin den Vorgaben gemäss Art. 44 Abs. 2 und 3 ATSG ausreichend nachgekommen: