2.3. 2.3.1. Die Beschwerdeführerin wurde mit "Aufgebot für eine medizinische Untersuchung" vom 3. Mai 2022 seitens der Beschwerdegegnerin über die Modalitäten der geplanten polydisziplinären Begutachtung (Psychiatrie, Orthopädie, Neurologie sowie Neuropsychologie) durch die PMEDA orientiert. Gleichzeitig wurde sie – sinngemäss und zusammengefasst – auf die Möglichkeit hingewiesen, innert zehn Tagen nach Erhalt des Schreibens allfällige "Bemerkungen" einzubringen (VB 390).