"1. Die Verfügung sei aufzuheben und die Sache zurückzuweisen zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs im Sinne der Durchführung des Einigungsverfahrens. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. November 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin im Wesentlichen die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 2.3. Mit unaufgefordert eingereichter Replik vom 5. Dezember 2022 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Rechtsbegehren fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: