Mit Schreiben vom 24. Mai 2022 ersuchte die mittlerweile anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin um Sistierung des Verfahrens, Aktenzustellung und Ansetzung einer Frist für eine Stellungnahme zur Erforderlichkeit der Begutachtung und zu den "Gutachtervorschlägen". Nach diverser Korrespondenz hielt die Beschwerdegegnerin mittels auf Verlangen der Beschwerdeführerin erlassener Zwischenverfügung vom 9. Juni 2022 an der angekündigten Begutachtung fest. -3- 2. 2.1. Gegen diese Zwischenverfügung erhob die Beschwerdeführerin am 11. Juli 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: