Abklärungen, Zürich (PMEDA), auf und gab ihr die vorgesehenen Gutachter bekannt. Zudem wies sie darauf hin, dass innerhalb von zehn Tagen "Bemerkungen" angebracht werden könnten. Nachdem die vorgesehenen Untersuchungstermine auf Begehren der Beschwerdeführerin hin verschoben worden waren, bestätigte die Beschwerdeführerin am 11. Mai 2022 ihre Teilnahme an den Untersuchungen, woraufhin die Beschwerdegegnerin der PMEDA am 17. Mai 2022 unter Beilage des Fragenkatalogs den Auftrag zur vorgesehenen Begutachtung erteilte.