Am 3. Juni 2018 verunfallte die Beschwerdeführerin auf dem Weg zur Arbeit mit ihrem E-Bike und zog sich dabei insbesondere ein schweres Schädel-Hirn-Trauma sowie eine Klavikulafraktur zu. In der Folge anerkannte die Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für diesen Unfall und richtete die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld) aus.