1. 1.1. Die 1969 geborene Beschwerdeführerin war seit dem 1. September 2003 bei der B. AG als X. angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), deren Rechtsnachfolgerin seit dem 1. Januar 2022 die Groupe Mutuel GMA AG, Martigny (nachfolgend Beschwerdegegnerin), ist, gegen die Folgen von Nichtberufs- und Berufsunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Am 3. Juni 2018 verunfallte die Beschwerdeführerin auf dem Weg zur Arbeit mit ihrem E-Bike und zog sich dabei insbesondere ein schweres Schädel-Hirn-Trauma sowie eine Klavikulafraktur zu.