4.3.6. Die Beschwerdeführerin bringt vor, aufgrund des schwierigen Heilungsverlaufs habe während fünf Jahren eine somatisch bedingte 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden (Beschwerde Rz. 27). Das Kriterium des Grades und der langen Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit wäre gemäss Rechtsprechung bei einer vollen Arbeitsunfähigkeit während fast drei Jahren erfüllt (Urteil des Bundesgerichts 8C_627/2019 vom 10. März 2020 E. 5.4.5 mit Hinweis).