abgekommen war und sich dabei mehrere Male überschlagen hatte (Urteil 8C_595/2009 vom 17. November 2009 E. 7.2), ein Selbstunfall mit rund 115 km/h, wobei das Fahrzeug vom Normalstreifen abkam, den Überholstreifen überquerte und auf den linksseitig verlaufenden Grünstreifen geriet, bei der anschliessenden Lenkkorrektur nach rechts zu schleudern begann, den Überhol- und Normalstreifen überquerte, sich nach links überschlug und gegen die ansteigende Böschung prallte, dabei mit dem Heck gegen die Betonumrandung eines Kontrollschachtdeckels stiess und abgehoben sowie auf die Fahrbahn zurückgeworfen wurde, sich auf dem Nor-