Gestützt auf die Ergebnisse der Begutachtungen stellte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 26. Mai 2021 die Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen per 29. März 2021 ein, verneinte einen Rentenanspruch und sprach der Beschwerdeführerin eine Integritätsentschädigung basierend auf einer Integritätseinbusse von 10 % zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 22. Dezember 2021 ab. 2. 2.1. Am 21. Januar 2022 (Postaufgabe: 24. Januar 2022) erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen diesen Entscheid und stellte folgende Rechtsbegehren: