Die Beschwerdegegnerin anerkannte in der Folge ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem fraglichen Unfall und erbrachte die gesetzlichen Leistungen. Im Rahmen der weiteren Abklärungen holte sie bei der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG, St. Gallen (SMAB), ein polydisziplinäres Gutachten (erstattet am 12. Februar 2018) und in der Folge noch zwei Verlaufsgutachten (erstattet am 10. April 2019 bzw. am 28. Januar 2021) ein.