6.3. Gestützt auf die im Rahmen der rund vierwöchigen intensiven ambulanten Rehabilitation von den Ärzten der Rehaklinik E. erhobenen Befunde und festgestellten funktionellen Defizite (VB 160) ging der Kreisarzt Dr. med. C. von einer bis zur Horizontalen beweglichen linken Schulter aus und bewertete deren Funktionseinschränkung anhand der Suva-Tabelle 1 (Integritätsschaden bei Funktionsstörungen an den oberen Extremitäten) dementsprechend mit 15 % (VB 197). Dieser Referenzwert wird vom Beschwerdeführer nach Lage der Akten zu Recht nicht in Frage gestellt.