höhe mit noch bis Schulterhöhe flektierbarem Schultergelenk liege ein unfallbedingter Integritätsschaden vor. Eine Funktionseinschränkung des Schultergelenks ab Schulterhöhe werde nach "Tabelle 1 «Integritätsentschädigung bei Funktionseinschränkungen der oberen Extremitäten» (Integritätsentschädigung gemäss UVG)" mit 15 % bewertet. Da Anhaltspunkte für eine Selbstlimitierung vorlägen, werde der Referenzwert auf 10 % gekürzt. Mit Stellungnahme vom 25. Oktober 2021 hielt der Kreisarzt Dr. med.