3.2. Kreisarzt Dr. med. C. hielt in seinen beiden gestützt auf die Akten verfassten Beurteilungen vom 15. Oktober 2021 im Wesentlichen Folgendes fest: Der Beschwerdeführer habe sich bei einem Verkehrsunfall eine ACG- Sprengung Typ Rockwood V zugezogen. Es ergäben sich keine Massnahmen mehr, die noch eine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes am linken Schultergelenk erwarten liessen. Das von den Ärzten der Rehaklinik E. für eine angepasste Tätigkeit definierte Belastungsprofil könne "übernommen" werden (VB 196). Mit der verbleibenden schmerzhaften Funktionseinschränkung des linken Schultergelenkes ab Schulter- -6-