3. Eventualiter seien weitere fachmedizinische Abklärungen mit anschliessender Neubeurteilung vorzunehmen. 4. Es sei dem Versicherten eine ungekürzte Integritätsentschädigung in Höhe von mindestens 15% zu gewähren. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." -3- 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 20. Juli 2022 die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: