Das Versicherungsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 8. Juni 2022 aufgehoben. Die Beschwerdeführerin hat auch über den 30. Juni 2020 hinaus Anspruch auf eine ganze Rente. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin die richterlich festgesetzten Parteikosten von Fr. 2'450.00 zu bezahlen. - 11 - Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter; 2-fach) die Beschwerdegegnerin die Beigeladene das Bundesamt für Sozialversicherungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten