Offensichtlich [müsse] damals eine höhergradige depressive Störung vorgelegen haben, welche die primäre Berentung [ausgelöst habe]" (VB 196 S. 22). Im rheumatologischen Teilgutachten wurde sodann bezüglich der Frage nach dem Verlauf der Arbeits(un)fähigkeit seit November 1995 bis aktuell ausgeführt, es sei [seriöser Weise kaum möglich, dass der Referent einen Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit in den letzten 27 Jahren kommentieren" könne (VB 196 S. 67). Med. pract. O. hielt im psychiatrischen Teilgutachten fest, es fänden sich "[s]owohl aktuell als auch retrospektiv […