"Dieses Gutachten lieg[e] den Referenten vor und [ergebe] vor allem weder aus rheumatologischer noch psychiatrischer Sicht eine höhergradige Einschränkung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit, sodass bereits im Frühjahr 2008 postuliert [worden sei], dass die frühere[n] oder sonstige[n] berufliche Tätigkeiten voll als zumutbar erachtet [worden seien]. Es entzieh[e] sich der Kenntnis der Referenten, weshalb trotz dieser Begutachtung vom März 2008 von Seiten der zuständigen IV-Stelle offensichtlich keine Konsequenzen gezogen [worden seien] und dass die IV-Rente über Jahre weiter voll ausgerichtet [worden sei]!