Bezüglich des zeitlichen Verlaufs der Arbeits(un)fähigkeit seit November 1995 wurde ausgeführt, im Auftrag der Beschwerdegegnerin sei bereits eine interdisziplinäre versicherungsmedizinische Evaluation am 18. März 2008 erfolgt. "Dieses Gutachten lieg[e] den Referenten vor und [ergebe] vor allem weder aus rheumatologischer noch psychiatrischer Sicht eine höhergradige Einschränkung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit, sodass bereits im Frühjahr 2008 postuliert [worden sei], dass die frühere[n] oder sonstige[n] berufliche Tätigkeiten voll als zumutbar erachtet [worden seien].