Anschliessend sei es zu einer klaren Verbesserung gekommen, deren Zeitpunkt im Gutachten nachvollziehbar auf ca. 2003 geschätzt werde. Wegen des erfolgreich operierten, gutartigen Kleinhirntumors sei eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in der Zeit von Frühling bis Ende 2018 anzunehmen. Seither bestehe diesbezüglich keine Einschränkung mehr (VB 110 S. 3).