Den medizinischen Akten könne zudem entnommen werden, dass seit Januar 2022 eine 20-prozentige Einschränkung bestehe. Da damit weiterhin kein IV-Grad von mindestens 40 % erreicht werde, bestehe auch nach Januar 2022 kein Rentenanspruch. Die bisherige ganze Invalidenrente bleibe daher rückwirkend per 30. Juni 2020 aufgehoben (VB 202).