1.2. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer weiteren Abklärungen durch die ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel, polydisziplinär (internistisch, neurologisch, psychiatrisch, rheumatologisch) begutachten (ABI-Gutachten vom 20. Februar 2022). Gestützt auf das Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 24. März 2022 neuerlich die Aufhebung der bisherigen ganzen Invalidenrente per 30. Juni 2020 in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen am 3. Mai 2022 Einwände erhoben hatte, erliess die Beschwerdegegnerin am 8. Juni 2022 eine ihrem Vorbescheid entsprechende Verfügung.