257; 258; 261) fest, aufgrund der im Februar 2020 erstmals gestellten neuen Diagnose einer entzündlichen Erkrankung der Wirbelsäule (axiale Spondylarthritis) sei auf das Revisionsgesuch einzutreten gewesen. Im weiteren Verlauf, inklusive Bildgebung, hätten sich gegenüber früher keine Befunde gezeigt, die eine zusätzliche Funktionseinschränkung plausibel machen würden. Die von der Rheumatologin neu eingesetzten Medikamente, die in der Regel ein entzündliches Geschehen massiv abmildern würden, hätten keine Linderung der beklagten Schmerzen gebracht.