4.3. Die angefochtene Verfügung vom 8. Juni 2022 (VB 268) basiert in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf der Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. C., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 8. Februar 2022 (VB 264). Darin hielt dieser, nachdem er sich bereits am 27. Januar 2021 im Rahmen der Eintretensfrage mit einem Teil der Berichte (vgl. VB 238; 242) auseinandergesetzt hatte (VB 247), nach Würdigung der weiteren eingegangenen medizinischen Unterlagen (vgl. VB 254; 257; 258; 261) fest, aufgrund der im Februar 2020 erstmals gestellten neuen Diagnose einer entzündlichen Erkrankung der Wirbelsäule (axiale Spondylarthritis) sei auf das Revisionsgesuch einzutreten gewesen.