Psychiatrisch sei die Arbeitsfähigkeit aufgrund der depressiven Symptomatik und der Somatisierungsstörung beeinträchtigt. In einer adaptierten, körperlich leichten bis mittelschweren Tätigkeit ohne Heben von Lasten über 25 kg sowie der "Möglichkeit von Pausen nach eigenem Bedürfnis" sei der Beschwerdeführer zu 80 % arbeitsfähig, wobei die Einschränkung auf die psychischen Einschränkungen zurückzuführen sei (VB 160.1 S. 74).