Zusammenfassend weise der Beschwerdeführer in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit aus polydisziplinärer Sicht eine Arbeitsunfähigkeit von 20 % auf, wobei Beeinträchtigungen für schwere Tätigkeiten seitens der Wirbelsäule bestünden. Zudem lägen im Bereich der rechten Hüfte ein Schmerzsyndrom und Beschwerden seitens des rechten Ellbogengelenks ohne funktionelle Ausfälle vor. Psychiatrisch sei die Arbeitsfähigkeit aufgrund der depressiven Symptomatik und der Somatisierungsstörung beeinträchtigt.