2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. August 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer hielt mit einer weiteren Eingabe vom 24. August 2022 im Wesentlichen an seinen Anträgen und deren Begründung fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: