- Beschäftigungsgrad: Der Beschäftigungsgrad von 50-60 % wirkt sich lohnerhöhend aus (LSE 2020, T18, Monatlicher Bruttolohn nach Beschäftigungsgrad, ohne Kaderfunktion, Frauen, 50-74 %). - Leidensbedingte Einschränkung: Nachdem bereits mehrere lohnerhöhende Faktoren bestehen, kann offen gelassen werden, ob dieses Kriterium überhaupt erfüllt wäre.