6.3.5. Die Prüfung des Abzugs gemäss BGE 126 V 75 zeigt vorliegend Folgendes: - Alter: Hierbei ist von einem lohnerhöhenden Faktor auszugehen (LSE 2020, T17, 30-49 Jahre, Frauen, Dienstleistungsberufe und Verkaufskräfte). - Dienstjahre: Die Bedeutung der Dienstjahre im privaten Sektor nimmt ab, je niedriger das Anforderungsniveau ist. Mit Blick auf das dem Einkommensvergleich zu Grunde liegende Kompetenzniveau 1 (vgl. E. 6.3.2.) kommt einer langen Betriebszugehörigkeit keine relevante Bedeutung zu (BGE 146 V 16 E. 6.2.3 S. 25 mit Hinweisen). - Nationalität/Aufenthaltskategorie: