__ nicht voll aus, weshalb zur Bemessung des Invalideneinkommens die LSE-Tabellenlöhne heranzuziehen sind (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_631/2019 vom 18. Dezember 2019 E. 6.2; 8C_ 590/2019 vom 22. November 2019 E. 5.4). Gestützt hierauf ergibt sich ein Invalideneinkommen von Fr. 33'372.00 bei einer 60%i- gen Arbeitsfähigkeit bzw. Fr. 27'810.00 bei einer 50%igen Arbeitsfähigkeit (LSE 2020, TA1_tirage_skill_level, Detailhandel, Kompetenzniveau 1, Frauen: Fr. 4'446.00.00 x 12; angepasst an die betriebsübliche Arbeitszeit in Stunden pro Woche [Total]: / 40 x 41.7; x 0.6 bzw. 0.5). -8-