1. 1.1. Der Beschwerdeführerin wurde von der damals zuständigen IV-Stelle des Kantons Tessin mit zwei Verfügungen vom 25. Oktober 2016 auf entsprechende Anmeldung vom 27. Mai 2012 hin rückwirkend für die Periode vom 1. November 2014 bis 31. Dezember 2015 eine ganze Rente und ab dem 1. Januar 2016 eine Dreiviertelsrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zugesprochen. Nachdem die Beschwerdeführerin am 10. Mai 2019 eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands geltend gemacht und die nunmehr zuständige Beschwerdegegnerin im Juni 2019 ein Revisionsverfahren angehoben sowie in der Folge die gesundheitliche sowie