Als angepasst gelte eine wechselbelastende Tätigkeit in barrierefreier Umgebung, ohne Heben und Tragen von Lasten über 5 kg, ohne häufiges Bücken, ohne häufiges Knien, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüsten, Leitern und Dächern, ohne Gehen in unwegsamem Gelände, ohne Rumpfrotation im Sitzen oder Stehen und ohne repetitives Begehen von Treppen. Nicht zumutbar seien zudem Tätigkeiten, welche mit Stössen, Erschütterungen und Vibrationen verbunden seien o- der in kauernder Stellung ausgeführt werden müssen sowie Arbeiten unter zeitlichem Druck oder "mit Intensität" (VB 32 S. 2 f.).