Seit Ablauf des Wartejahres am 4. Januar 2022 bestehe in einer angepassten Tätigkeit medizinisch-theoretisch eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Als angepasst gelte eine wechselbelastende Tätigkeit in barrierefreier Umgebung, ohne Heben und Tragen von Lasten über 5 kg, ohne häufiges Bücken, ohne häufiges Knien, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüsten, Leitern und Dächern, ohne Gehen in unwegsamem Gelände, ohne Rumpfrotation im Sitzen oder Stehen und ohne repetitives Begehen von Treppen.