hinreichend dokumentiert. Diese "Diagnose" sei ebenso Fakt wie der komplikationsfreie intraoperative Verlauf mit am 16. Dezember 2021 radiologisch dokumentierter stationärer Schraubenlage ohne Hinweise auf eine Lockerung oder sekundäre Dislokation bei wenig gebessertem Kraftgrad der postoperativ aufgetretenen Fussheberparese links. Die ausschliesslich sitzende Tätigkeit als Kassiererin sei der Beschwerdeführerin dauerhaft nicht mehr zumutbar. Seit Ablauf des Wartejahres am 4. Januar 2022 bestehe in einer angepassten Tätigkeit medizinisch-theoretisch eine 100%ige Arbeitsfähigkeit.