1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung 8. Juni 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 39) zu Recht verneint hat. 2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Aktenbeurteilung von RAD- Arzt Dr. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 8. April 2022. Dieser führte zusammengefasst aus, die "Stabilisation LWK 3 bis Ilium nach bilateraler Dekompression LWK 4/5 mit Recessotomie, Foraminotomie und Cage am 23.08.2021" sei -3-