Soweit der Beschwerdeführer eventualiter sinngemäss einen Anspruch betreffend berufliche Massnahmen geltend macht, ist auf die Beschwerde mangels Anfechtungsobjekts nicht einzutreten, da die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung lediglich über den Rentenanspruch materiell entschieden hat (vgl. zum Ganzen statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 8C_590/2021 vom 1. Dezember 2021 E. 4.1 mit Hinweisen).