Ferner liess sie ihn durch die medaffairs AG, Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 10. Mai 2021). Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 24. Mai 2022 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Juni 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Vorfragen 1. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden.