VB 17 S. 1 und S. 4 [Klassische PTBS-Symptome]; VB 25 S. 10 f.). Obwohl fachärztlich mehrfach die Diagnose einer PTBS gestellt worden war, sich Ausführungen zu klassischen PTBS-Symptomen in den Berichten der behandelnden (Fach-)Ärzte fanden und die Beschwerdeführerin im Rahmen der psychiatrischen Begutachtung traumatische Ereignisse angesprochen hatte (VB 52.6 S. 2, 4 ["Schlimm seien auch die Gewalt und die Vergewaltigungen, die sie früher erlebt habe, gewesen, vom 8.-25. Lebensjahr"]), fehlt ausweislich des psychiatrischen Teilgutachtens eine vertiefte Exploration zu diesen Geschehnissen. Das Teilgutachten erweist sich bereits deshalb als lückenhaft und unzureichend.