5.2.3. In der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme der GA eins vom 11. August 2021 wurde ausgeführt, dass weiterhin vollumfänglich am Gutachten festgehalten werden könne. Im D.-Bericht sei kein psychopathologischer Befund aufgeführt, womit die "vorgelegten" Diagnosen nicht mit objektiven Befunden gestützt seien. Im psychiatrischen GA eins-Teilgutach- ten sei "ausführlich dargelegt" worden, weshalb die Diagnose einer PTBS nach ICD-10 nicht gestellt werden könne. Neue Probleme und Beurteilungen würden nicht vorgelegt (VB 61).