Diese Diagnose könne aber nach ICD-10 nicht bestätigt werden. Die Diagnose "komplexe posttraumatische Belastungsstörung", die sich in den Akten finde, sei in der ICD-10 noch nicht aufgeführt, finde aber in der ICD-11 Eingang, die voraussichtlich 2022 erscheinen werde. Gegenwärtig müssten die Diagnosen aber noch streng nach ICD-10 gestellt werden. Die Beschwerdeführerin könne gut über ihre Belastungen reden. Hinweise auf unbewusste Konflikte oder sonstige im Vordergrund stehende schwere Konflikte würden nicht bestehen (VB 52.6 S. 8).