5.2. 5.2.1. Im psychiatrischen GA eins-Teilgutachten wurde unter anderem festgehalten, die Diagnose einer PTBS könne nach ICD-10 nicht gestellt werden. Die Beschwerdeführerin leide zwar "unter wiederholten traumatischen Erinnerungen, und zwar auch so, als ob das traumatische Ereignis unmittelbar stattfindet", sie habe aber im Untersuchungsgespräch keine deutliche emotionale Abstumpfung gezeigt und auch keinen Erregungszustand, als mit ihr über die erlebten Traumatisierungen gesprochen worden sei (VB 52.6 S. 6 f.). In den Akten sei eine PTBS aufgeführt. Diese Diagnose könne aber nach ICD-10 nicht bestätigt werden.