7. 7.1. Nach Art. 8 Abs. 1 IVG haben Invalide und von einer Invalidität bedrohte Versicherte (Art. 8 ATSG) unter anderem Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, wenn der Eingliederungswille bzw. eine subjektive Eingliederungsfähigkeit gegeben ist (Urteil des Bundesgerichts 9C_59/2017 vom 21. Juni 2017 E. 3.1 mit Hinweisen). Dabei sind insbesondere die gegenüber der Verwaltung und den medizinischen Experten gemachten Aussagen betreffend Krankheitsüberzeugung bzw. Arbeitsmotivation zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 9C_84/2021 vom 2. August 2021 E. 3.2.2 mit Hinweisen).