Zudem ist in grundsätzlicher Hinsicht Folgendes festzustellen: Die Beschwerdeführerin arbeitete zuletzt in einem Pensum von 85 % (Arbeitsvertrag [VB 14 S. 2], Fragebogen für Arbeitgebende [VB 16.1 S. 2]). Sie hat keine Kinder und bewohnt mit ihrem Partner eine 2.5-Zimmer Wohnung (ABI-Gutachten vom 9. Februar 2021, VB 124.4 S. 4 f.). Es sind keine Er- ziehungs- oder Betreuungspflichten ersichtlich, denen sie nachkommen müsste.