Zunächst ist festzustellen, dass Dr. med. I. in seinem Bericht vom 3. August 2021 gar keine Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin geltend macht. In diagnostischer Hinsicht sind sich Dr. med. I. und der psychiatrische Gutachter zudem einig (Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren [ICD-10 F45.41]). Dissens herrscht bezüglich des Ausmasses der Einschränkung. -9-