H., Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, vom 24. Januar 2022 [VB 248]). Entsprechend der Beurteilung von Dr. med. F. (Stellungnahme vom 4. Februar 2022, VB 251 S. 3) ist keine Verschlechterung des physischen Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin belegt, was von der Beschwerdeführerin auch nicht bestritten wird.