5. Am 27. September 2022 vereinigte die Instruktionsrichterin verfügungsweise die beiden Verfahren VBE.2022.247 und VBE.2022.275. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Mit Verfügung vom 23. Mai 2022 wies die Beschwerdegegnerin gestützt auf das ABI-Gutachten vom 9. Februar 2021 und RAD-Stellungnahmen das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin bei einem IV-Grad von 33 % ab (Vernehmlassungsbeilage des Verfahrens VBE.2022.275 [VB] 257) und mit Verfügung vom 20. Juni 2022 das Leistungsbegehren betreffend berufliche Massnahmen (VB 260). Im Folgenden ist die Rechtmässigkeit der angefochtenen Verfügungen zu prüfen.